Freitag, 7. Januar 2011
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frau klugscheisser, 17:37h
Für diesen Beitrag bin ich via Google auf meinen eigenen Text gestoßen, der vor Jahren in einem Internetforum veröffentlicht wurde. Dabei wurde ich als Urheber zwar kurz erwähnt, finde diese Form der Kopie dennoch zu viel.
Der geneigte Blogger wird vielleicht wissen, was im Falle einer sogenannten Urheberrechtsverletzung richtigerweise zu tun ist (und ob das in meinem Falle schon eine ist). Frist setzen, mit Anwalt drohen, ist schon klar. Die Frage ist allerdings, ob sich das alles tatsächlich lohnt. Finanziell jetzt, nicht idealistisch.
Kennt sich einer meiner Leser damit aus? Herr Stubenzweig?
Der geneigte Blogger wird vielleicht wissen, was im Falle einer sogenannten Urheberrechtsverletzung richtigerweise zu tun ist (und ob das in meinem Falle schon eine ist). Frist setzen, mit Anwalt drohen, ist schon klar. Die Frage ist allerdings, ob sich das alles tatsächlich lohnt. Finanziell jetzt, nicht idealistisch.
Kennt sich einer meiner Leser damit aus? Herr Stubenzweig?
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jean stubenzweig,
7. Januar 2011, 18:40
Es ist rechtlich
unerheblich, ob man Sie namentlich erwähnt oder nicht. Einen nicht genehmigten Beitrag ins eigene Blog oder eine andere Seite zu stellen, stellt in jedem Fall eine Urheberrechtsverletzung dar – zumal Sie unübersehbar auf Ihr Recht verweisen (wenn ich dem auch noch ein klares © hinzufügen würde, um jedes Mißverständnis von vornherein zu vermeiden).
Ich hatte vor ein paar Monaten einen solchen Fall – gar eines kommerziellen Anbieters. Man hat auf mein Schreiben hin den Beitrag sofort gelöscht. Allerdings habe ich anfallender Kosten wegen – obwohl mein Anwalt da sicher gerne auch in die Vorlage gegangen wäre, zumal die Kostenfrage eindeutig ist –, letztendlich also aus Bequemlichkeitsgründen auf rechtliche Schritte verzichtet. Dabei wäre alles so einfach – eine kurze emailige Bitte würde ja häufig ausreichen.
Das ärgste Problem scheint mir jedoch, daß mittlerweile selbst große Verlagshäuser, die sich für Veröffentlichungen auch im Internet gesetzlich verankerte «Gebühren» wünschen, ihrerseits schamlos vor sich hinklauen.
Eigentlich aus idealistischen Gründen: konsequent dagegen vorgehen. Es kommt allerdings darauf an, wer dabei wie gehandelt hat. Bei einem kleinen Blogger ginge ich nicht so rigide vor. Die meisten kennen sich tatsächlich rechtlich kaum aus und meinen, durch eine schlichte Namensnennung habe das alles seine Ordnung. Ich habe das in letzter Zeit häufig gehabt. Aber ein zarter Wink mit der börnerschen Dachlatte ist sicherlich angebracht.
Nachtrag: Ach so, «finanziell». Nein, kaum. Das übliche Honorar, bei fehlender Namensnennung doppelt. Aber wie wollen Sie das bemessen? Es sei denn, es handelt sich um ein Unternehmen. Das muß dann selbstverständlich zahlen sowie die Anwalts- und ggf. Gerichtskosten übernehmen. Dann müßte Ihr Rechtsvertreter allerdings einen Honorrrahmen nachweisen bzw. errechnen – Auflage (Klicks), Werbeeinnahmen und so weiter. Sehr aufwendig. Aber dafür gibt es Fachleute.
Ich hatte vor ein paar Monaten einen solchen Fall – gar eines kommerziellen Anbieters. Man hat auf mein Schreiben hin den Beitrag sofort gelöscht. Allerdings habe ich anfallender Kosten wegen – obwohl mein Anwalt da sicher gerne auch in die Vorlage gegangen wäre, zumal die Kostenfrage eindeutig ist –, letztendlich also aus Bequemlichkeitsgründen auf rechtliche Schritte verzichtet. Dabei wäre alles so einfach – eine kurze emailige Bitte würde ja häufig ausreichen.
Das ärgste Problem scheint mir jedoch, daß mittlerweile selbst große Verlagshäuser, die sich für Veröffentlichungen auch im Internet gesetzlich verankerte «Gebühren» wünschen, ihrerseits schamlos vor sich hinklauen.
Eigentlich aus idealistischen Gründen: konsequent dagegen vorgehen. Es kommt allerdings darauf an, wer dabei wie gehandelt hat. Bei einem kleinen Blogger ginge ich nicht so rigide vor. Die meisten kennen sich tatsächlich rechtlich kaum aus und meinen, durch eine schlichte Namensnennung habe das alles seine Ordnung. Ich habe das in letzter Zeit häufig gehabt. Aber ein zarter Wink mit der börnerschen Dachlatte ist sicherlich angebracht.
Nachtrag: Ach so, «finanziell». Nein, kaum. Das übliche Honorar, bei fehlender Namensnennung doppelt. Aber wie wollen Sie das bemessen? Es sei denn, es handelt sich um ein Unternehmen. Das muß dann selbstverständlich zahlen sowie die Anwalts- und ggf. Gerichtskosten übernehmen. Dann müßte Ihr Rechtsvertreter allerdings einen Honorrrahmen nachweisen bzw. errechnen – Auflage (Klicks), Werbeeinnahmen und so weiter. Sehr aufwendig. Aber dafür gibt es Fachleute.
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frau klugscheisser,
7. Januar 2011, 19:38
Herzlichen Dank Herr Stubenzweig. Das war jetzt sehr ausführlich und auch für mich verständlich. Mein Beitrag ist in einem Forum erschienen. Ich habe eine Mail an die Administratoren geschickt, mit der Bitte selbigen zu löschen. Leider ohne Frist. Bis jetzt ist nichts passiert. Ich glaube, denen ist das schnuppe.
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jean stubenzweig,
7. Januar 2011, 20:24
Es braucht keine Frist.
Nochmals anschreiben. «Unverzüglich» löschen und die Weiterverbreitung untersagen; dafür haben die zu sorgen. Rechtliche Maßnahmen ankündigen. Im Fall einer solchen Unverschämtheit würde sogar ich meine rentnerische Bequemlichkeit drangeben.
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bebal,
9. Januar 2011, 15:40
Eben,
erst mal den Dialog suchen und nicht gleich mit der großen Keule drohen.
Klar ist es nicht in Ordnung Texte zu kopieren, aber daraus nennenswerte finanzielle Vorteile verschaffen zu wollen finde ich persönlich auch nicht in Ordnung. Empfehle einen entspannten Umgang damit, ohne den konkreten Ort der Veröffentlichung zu kennen.
Klar ist es nicht in Ordnung Texte zu kopieren, aber daraus nennenswerte finanzielle Vorteile verschaffen zu wollen finde ich persönlich auch nicht in Ordnung. Empfehle einen entspannten Umgang damit, ohne den konkreten Ort der Veröffentlichung zu kennen.
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